Nach einem Unfall ist der Schock immer groß. Doch mit ein bisschen Wissen ist der Ärger meist geringer als zu Anfang geglaubt. Wichtig für die Reparatur oder Versicherungsregelung ist der Wiederbeschaffungswert. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Besitzer vor dem Unfall für seinen Wagen bei einem seriösen Händler hätte bezahlen müssen.

Was so einfach klingt, ist durch steuerliche Einflüsse und Bewertungskriterien manchmal schwerer zu berechnen.
Grundsätzlich gibt es drei Steuervarianten: Bei überwiegend gewerblich genutzten Fahrzeugen oder auch extrem wertvollen Wagen wird der Wiederbeschaffungswert mit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Bei Gebrauchtwagen kann eine Differenzsteuer von bis zu 2,4 Prozent mit einfließen. Die Differenzsteuer ist die Steuer auf die Differenz von Einkaufs- und Verkaufspreis, die der Händler hätte zahlen müssen.
Bei Fahrzeugen, die über zehn Jahre alt sind, geht der Experte davon aus, dass diese nur noch auf dem Privatmarkt verkauft werden könnten. In diesem Fall werden Mehrwert- und Differenzsteuer beim Wiederbeschaffungswert nicht berechnet.
Weitere Bewertungskriterien können hohe Kilometerstände, Sonderausstattungen und Zubehör darstellen, die nicht dem Durchschnitt entsprechen. Experten nutzen hier oft die Schwacke- bzw. DAT-Liste als Grundlage, durchforsten jedoch auch den regionalen Markt nach gleichwertigen Fahrzeugen.
Zum Wiederbeschaffungswert zählen auch alle weiteren Kosten, die anfallen, um den Wagen wieder zu beschaffen. Wer den Wiederbeschaffungswert selbst berechnen möchte, muss daher Wiederbeschaffungspreis und Wiederbeschaffungsaufwendungen summieren. Hat der Wagen noch einen Restwert, muss dieser von der Summe abgezogen werden.
Wem das zu kompliziert ist, sollte einen professionellen Gutachter beauftragen. Nach einem Unfall steht oft die Frage zwischen Reparatur oder Erstattung des Wiederbeschaffungswertes. Dafür werden meist Reparaturrechnung, Gutachten und in den meisten Fällen Lichtbilder benötigt, um die Ansprüche bei der Versicherung geltend machen zu können.
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