Die fünf häufigsten Fragen nach einem Unfall.
Die Kosten des Gutachters bei einem nicht verschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung als Bestandteil des Gesamtschadens zu übernehmen. Sie sind in der Beweispflicht, müssen also nachweisen, wie groß der Ihnen entstandene Schaden tatsächlich ist.
Informieren Sie uns, bevor Sie sich bei der gegnerischen Versicherung melden. Wir haben Erfahrung im Umgang mit gegnerischen Versicherungen und können Ihnen bei Bedarf einen geeigneten Anwalt nennen.
Das Amtsgericht Saarbrücken hat in einem Urteil mit Bezug auf die BGH-Rechtsprechung entschieden, dass der Haftpflichtversicherer die Kosten für ein Gutachten übernehmen muss, auch wenn der von dem Versicherer anerkannte und regulierte Schaden bei lediglich rund 600 € liegt.
Bei Kaskoschäden bezahlt Ihre Fahrzeugversicherung die Kosten für ein unabhängiges Gutachten meist nur, wenn die Beauftragung des Sachverständigen vorher abgesprochen war. In den meisten Verträgen ist das so nicht vorgesehen.
Trotzdem kann sich ein unabhängiges Gutachten auch in diesen Fällen lohnen, da Sie dann sicher gehen, dass die Schäden objektiv und vollständig erfasst werden und nichts „vergessen“ wird. Die Praxis zeigt, dass der Versicherungssachverständige die Kosten für die Behebung eines Schadens häufig zu niedrig ansetzt.
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf eine Wertminderung von bis zu mehreren hundert Euro.
Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben: Ja. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen. Wenn Sie keinen geeigneten Anwalt kennen, vermitteln wir Ihnen gerne einen Anwalt, der in solchen Fällen über große Erfahrung verfügt.
Fragen zu Ihrem Schadensfall? Rufen Sie uns an: 06071 5050 203 – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.